otarielle Beurkundungen begründen Rechtssicherheit. Sie schaffen verbindliche Grundlagen für die wichtigsten Entscheidungen des Lebens — beim Erwerb einer Immobilie, bei der Regelung des Nachlasses, bei der Gründung eines Unternehmens.
Die Notariatskanzlei Dr. Hartmann steht seit mehr als zwei Jahrzehnten für unparteiische Beratung, sorgfältige Beurkundung und die gesetzestreue Abwicklung aller notariellen Angelegenheiten im Raum Holzkirchen und dem Landkreis Miesbach.
Tätigkeitsbereiche
Das notarielle Mandat umfasst folgende Rechtsgebiete
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I.
Immobilienrecht
Kaufverträge, Grundschulden, Auflassungsvormerkungen, Erbbaurechtsverträge, Teilungserklärungen nach WEG sowie Grunddienstbarkeiten. Die Kanzlei begleitet Grundstücksgeschäfte aller Größenordnungen von der Vorbereitung bis zur Grundbucheintragung.
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II.
Erbrecht & Testamente
Errichtung notarieller Testamente und Erbverträge, Erbscheinsanträge, Erbauseinandersetzungsverträge sowie Schenkungsverträge unter Lebenden. Beratung zur Gestaltung letztwilliger Verfügungen unter steuerlichen und familienrechtlichen Gesichtspunkten.
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III.
Gesellschaftsrecht
Gründung und Satzungsgestaltung von GmbH, UG und AG, Handelsregisteranmeldungen, Anteilsübertragungen sowie Gesellschafterversammlungsprotokolle. Umwandlungen und Verschmelzungen von Gesellschaften.
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IV.
Beurkundungen
Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, eidesstattliche Versicherungen sowie sonstige beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte. Aufnahme von Notariatsprotokollen gemäß §§ 8 ff. BeurkG.
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V.
Vorsorgevollmacht
Errichtung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen nach §§ 1358 ff. BGB. Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
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VI.
Familienrecht
Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Zugewinnausgleichsverträge sowie Übertragungen von Familienvermögen. Notarielle Mitwirkung bei güterrechtlichen Regelungen.
Zur Person
Dr. jur. Friedrich Hartmann
Notar a. D. & bestellter Notar
Dr. Friedrich Hartmann studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und promovierte 1998 mit einer Arbeit zum Grundstücksrecht. Nach dem Zweiten Staatsexamen und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Regensburg wurde er im Jahr 2001 durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz als Notar bestellt.
Seit seiner Bestellung ist Dr. Hartmann ausschließlich notariell tätig und führt seine Kanzlei in Holzkirchen. Er ist Mitglied der Notarkammer Bayern sowie der Bundesnotarkammer und nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen im Bereich des notariellen Berufsrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete teil.
Schwerpunkte seiner notariellen Tätigkeit bilden das Immobilienrecht, das Erbrecht sowie das Gesellschaftsrecht. Für komplexe Sachverhalte arbeitet Dr. Hartmann eng mit spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.
Beratung & Ablauf
Der notarielle Termin — Vorbereitung, Ablauf, Kosten
Vorbereitung
Zur Vorbereitung eines notariellen Termins benötigen Sie in der Regel: gültiges Lichtbilddokument (Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls Grundbuchauszug, Erbschein oder Gesellschaftsvertrag je nach Angelegenheit. Nach telefonischer Terminvereinbarung erhalten Sie vorab einen Urkundsentwurf zur Durchsicht.
Beurkundungsablauf
Der Notar liest die Urkunde vollständig und laut vor. Alle Beteiligten haben jederzeit das Recht, Fragen zu stellen und Erläuterungen zu verlangen. Erst nach vollständiger Verlesung und Klärung aller offenen Punkte erfolgt die Unterzeichnung durch die Beteiligten und den Notar.
Kostenstruktur (GNotKG)
Die Gebühren des Notars sind gesetzlich geregelt im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie richten sich nach dem Geschäftswert des jeweiligen Vorgangs. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie im Rahmen der Vorabberatung. Provisionen oder Erfolgshonorare sind dem Notar gesetzlich untersagt.
Hinweis zur Unparteilichkeit
Der Notar ist unparteiischer Amtsträger des Staates. Er berät alle Beteiligten gleichermaßen und ist niemandem zu besonderem Wohlwollen verpflichtet. Er darf keine Partei bevorzugen und ist zur Ablehnung der Beurkundung verpflichtet, wenn er rechtliche Bedenken hat.
Kanzlei
Anschrift
Notariatskanzlei Dr. Friedrich HartmannBahnhofstraße 5
83607 Holzkirchen
Sprechzeiten
| Montag – Freitag | nur nach Vereinbarung |
| Samstag & Sonntag | geschlossen |
Termine ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung. Termine außerhalb der regulären Zeiten sind auf Anfrage möglich.
„Das notarielle Amt verpflichtet zur Unparteilichkeit gegenüber allen Beteiligten. Der Notar ist Betreuer aller Parteien, nicht Vertreter einer Seite.“
— §14 Bundesnotarordnung (BNotO)